Rechtsprechung
   BGH, 14.07.2020 - X ZB 1/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,23150
BGH, 14.07.2020 - X ZB 1/20 (https://dejure.org/2020,23150)
BGH, Entscheidung vom 14.07.2020 - X ZB 1/20 (https://dejure.org/2020,23150)
BGH, Entscheidung vom 14. Juli 2020 - X ZB 1/20 (https://dejure.org/2020,23150)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,23150) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Beiordnung eines Notanwalts; Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand i.R.e. Anspruchs auf Rückübertragung eines geschenkten hälftigen Grundstücksanteils

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 78b Abs. 1 ; ZPO § 234 Abs. 1 S. 1
    Beiordnung eines Notanwalts; Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand i.R.e. Anspruchs auf Rückübertragung eines geschenkten hälftigen Grundstücksanteils

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 28.01.2016 - V ZB 131/15

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Erforderlichkeit einer

    Auszug aus BGH, 14.07.2020 - X ZB 1/20
    In Verfahren, in denen eine Partei sich durch einen Rechtsanwalt vertreten lässt, ist eine Rechtsbehelfsbelehrung jedenfalls dann erforderlich, wenn aufgrund der Verfahrenssituation eine Beratung oder Belehrung durch einen Rechtsanwalt nicht sichergestellt ist (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Januar 2016 - V ZB 131/15, NJW 2016, 1827 Rn. 7).
  • BGH, 31.01.1990 - VIII ZB 44/89

    Beginn der Frist für die Stellung des Wiedereinsetzungsantrages wegen Versäumung

    Auszug aus BGH, 14.07.2020 - X ZB 1/20
    Sofern das Hindernis wegfällt, bevor die einzuhaltende Frist abgelaufen ist, zählt auch dieser Zeitraum in die Zwei-Wochenfrist (vgl. BGH, Beschluss vom 31. Januar 1990 - VIII ZB 44/89, NJW-RR 1990, 830 unter II 1).
  • BGH, 11.12.2017 - IX ZB 76/17

    Antrag auf Beiordnung eines Notanwalts für das Rechtsbeschwerdeverfahren;

    Auszug aus BGH, 14.07.2020 - X ZB 1/20
    Im Rechtsmittelverfahren vor dem Bundesgerichtshof muss eine Partei hierzu darlegen, sich ohne Erfolg zumindest an mehr als vier beim Bundesgerichtshof zugelassene Rechtsanwälte gewandt zu haben (statt vieler: BGH, Beschluss vom 11. Dezember 2017 - IX ZB 76/17, juris Rn. 2).
  • OLG München, 17.04.2024 - 7 U 242/24

    Gesellschafterversammlung, Prozeßvertreter, Wiedereinsetzungsgesuch, Nachholung

    Ist das Hindernis vor Ablauf der Hauptfrist behoben, so beginnt nach herrschender und zutreffender Meinung auch die Frist des § 234 Abs. 2 ZPO vor Ablauf der Hauptfrist zu Laufen, siehe BGH Beschluss vom 14.07.2020 - X ZB 1/20, juris Rn. 10 sowie - dort jeweils auch mit Nachweisen zur Gegenauffassung - BGH, Beschluss vom 31.01.1990 - VIII ZB 44/89, juris Rn. 7, Stackmann in Münchener Kommentar zur ZPO, § 234 Rn. 12 und Musielak/Voit, § 234 Rn. 3. Dafür streitet, dass die Frist der §§ 234, 236 ZPO von dem Lauf der Hauptfrist gerade unabhängig ist und mit dem Wegfall des Hindernisses für die Partei oder deren anwaltlichen Vertreter kein Grund mehr besteht, einen Wiedereinsetzungsantrag nicht zu stellen und die eigentlich innerhalb der Hauptfrist vorzunehmende Handlung nicht anzugehen.
  • BGH, 05.12.2023 - XI ZA 1/23

    Verwerfung der Ablehnungsgesuche gegen die Richter als unzulässig wegen

    Denn die Vermutung greift nur dann ein, wenn die nach § 232 ZPO vorgeschriebene Rechtsbehelfsbelehrung fehlt (BGH, Beschlüsse vom 28. Januar 2016 - V ZB 131/15, NJW 2016, 1827 Rn. 6 und vom 14. Juli 2020 - X ZB 1/20, juris Rn. 8; Zöller/Greger, ZPO, 35. Aufl., § 233 Rn. 23.31; Roth in Stein/Jonas, ZPO, 23. Aufl., § 233 Rn. 28).
  • BGH, 27.07.2021 - XI ZR 333/21

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung einer Rechtsmittelfrist:

    Zwar wahrt das Gesuch des Klägers auch dann die Frist des § 234 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 ZPO, wenn das Hindernis für die rechtzeitige Einlegung der Nichtzulassungsbeschwerde schon vor Ablauf der Frist des § 544 Abs. 3 Satz 1 ZPO am 2. Juni 2021 entfiel und damit - wie nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung möglich (BGH, Beschlüsse vom 31. Januar 1990 - VIII ZB 44/89, NJW-RR 1990, 830, vom 6. Juli 1994 - VIII ZB 12/94, NJW 1994, 2831, 2832, vom 28. Februar 2008 - V ZB 107/07, WM 2008, 1567 Rn. 10, vom 26. September 2019 - III ZR 282/18, juris Rn. 7 und vom 14. Juli 2020 - X ZB 1/20, juris Rn. 10) - die Frist für den Antrag auf Wiedereinsetzung nicht erst zwei Wochen nach Ablauf der Rechtsmittelfrist, sondern schon am 16. Juni 2021 ablief.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht